{"id":18023,"date":"2020-01-16T12:03:10","date_gmt":"2020-01-16T12:03:10","guid":{"rendered":"https:\/\/oldenbora.de\/?page_id=18023"},"modified":"2020-01-16T12:03:47","modified_gmt":"2020-01-16T12:03:47","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/oldenbora.de\/agb\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Oldenbora GmbH"},"content":{"rendered":"
\n\t

\u00a71\u00a0Geltung<\/strong><\/p>\n

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Vertr\u00e4ge, die wir mit unseren Kunden \u00fcber die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schlie\u00dfen. Sie gelten auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.<\/p>\n

(2) Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprochen wird. Selbst wenn auf ein Schreiben Bezug genommen wird, das Gesch\u00e4ftsbedingungen des Vertragspartners oder eines Dritten enth\u00e4lt oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverst\u00e4ndnis mit der Geltung jener Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/p>\n

\u00a72\u00a0Angebot und Vertragsabschluss<\/strong><\/p>\n

(1) Alle Angebote in Prospekten, Anzeigen und anderen Werbematerialien sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Auftr\u00e4ge kann der Hersteller innerhalb von vierzehn Tagen<\/p>\n

(2) Erg\u00e4nzungen und Ab\u00e4nderungen der getroffenen Vereinbarungen einschlie\u00dflich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des Herstellers nicht berechtigt, hiervon abweichende m\u00fcndliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform gen\u00fcgt die telekommunikative \u00dcbermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erkl\u00e4rung \u00fcbermittelt wird.<\/p>\n

\u00a73 Leistungs\u00e4nderungen<\/strong><\/p>\n

(1) \u00c4nderungen der Leistungen bleiben vorbehalten. Insbesondere hat Oldenbora GmbH das Recht, Veranstaltungen zu \u00e4ndern oder abzusagen, wenn dies aufgrund ordnungsrechtlicher Anordnungen, h\u00f6herer Gewalt oder zur Gew\u00e4hrleistung der Sicherheit der Kunden erforderlich ist. Bei \u00c4nderungen oder Beendigungen von Veranstaltungen nach Beginn der Veranstaltungen besteht keine Recht der Kunden auf Erstattung der Eintrittsgelder.<\/p>\n

(2) Bei Veranstaltungen k\u00f6nnen sich Ver\u00e4nderungen bei der Reihenfolge oder der Teilnahme von K\u00fcnstlern, Musikern und DJs (Lineup) ergeben. Der Veranstaltung bem\u00fcht sich im Falle der Absage einzelner K\u00fcnstler um einen entsprechenden Ersatz. Die \u00c4nderungen werden durch den Veranstalter unverz\u00fcglich auf der Homepage bekannt gegeben. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder den R\u00fccktritt vom Vertrag besteht f\u00fcr die Kunden nicht, es sei denn, die \u00c4nderungen im Lineup sind durch den Veranstalter vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig zu vertreten.<\/p>\n

\u00a74\u00a0Absage, Abbruch von Veranstaltung, Versp\u00e4tung<\/strong><\/p>\n

(1) Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt, solange der Veranstalter die Umst\u00e4nde des Wetters verantworten kann. Sollten durch die Witterungsumst\u00e4nde Gefahr f\u00fcr K\u00f6rper und Gesundheit bestehen, kann die Veranstaltung abgesagt \u2013 oder nach Beginn –\u00a0 abgebrochen werden.<\/p>\n

(2) Sollte die Veranstaltung noch vor Beginn der Veranstaltung ohne Bekanntgabe eines Ersatztermins abgesagt werden, so haben die Kunden einen Anspruch auf die Erstattung des Ticketpreises. Eine Erstattung wird nur gegen Vorlage der unbesch\u00e4digten und nicht entwerteten Eintrittskarten.<\/p>\n

(3) Sollte die Veranstaltung nach Beginn aus Gr\u00fcnden h\u00f6herer Gewalt, beh\u00f6rdlicher Anordnung oder gerichtlicher Anordnung beendet werden m\u00fcssen, besteht f\u00fcr die Kunden kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises, es sein denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last gelegt werden.<\/p>\n

(4) Der Veranstalter beh\u00e4lt sich das Recht vor, die Veranstaltung \u00f6rtlich und\/oder terminlich zu verlegen, soweit die Durchf\u00fchrung unm\u00f6glich oder unzumutbar und zugleich die Verlegung f\u00fcr den Kunden zumutbar ist.<\/p>\n

\u00a75 Parkplatz<\/strong><\/p>\n

Soweit den Kunden durch den Veranstalter Parkraum gegen Entgelt zur Verf\u00fcgung gestellt wird, vermietet der Veranstalter die reine Parkfl\u00e4che. Weitere Leistungen, insbesondere die Bewachung des Parkraums oder die Verwahrung der Fahrzeuge sind hiermit nicht verbunden.<\/p>\n

\u00a76 Preise und Zahlung<\/strong><\/p>\n

(1) Die Preise schlie\u00dfen die gesetzliche Umsatzsteuer mit ein.<\/p>\n

(2) Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bar ohne jeden Abzug frei Zahlungsstelle zu leisten.<\/p>\n

(3) Die Aufrechnung mit Gegenanspr\u00fcchen des Kunden oder die Zur\u00fcckbehaltung von Zahlungen wegen solcher Anspr\u00fcche ist nur zul\u00e4ssig, soweit die Gegenanspr\u00fcche unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind.<\/p>\n

(4) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.<\/p>\n

\u00a77 Zahlungen w\u00e4hrend der Veranstaltung<\/strong><\/p>\n

(1)Zahlungen auf dem Veranstaltungsgel\u00e4nde f\u00fcr Getr\u00e4nke und Merchandise-Artikel k\u00f6nnen nur mit Wertmarken bzw. Wertchips vorgenommen werden. Diese k\u00f6nnen an den gekennzeichneten Wechselstellen erworben werden. Essensangebote werden weiterhin mit Bargeld bezahlt.<\/p>\n

(2) Eine R\u00fccknahme von nicht verbrauchten Wertmarken bzw. Wertchips gegen Erstattung des entsprechenden Wertes erfolgt nicht.<\/p>\n

\u00a78 Pflichten der Kunden<\/strong><\/p>\n

(1) Der Erwerb der Karten zum Widerverkauf ist untersagt.<\/p>\n

(2) Den Weisungen der Ordnungskr\u00e4fte auf dem Veranstaltungsgel\u00e4nde einschlie\u00dflich der Parkpl\u00e4tze ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen droht der Verweis vom Veranstaltungsort. Eine Erstattung der Eintrittsgelder erfolgt in diesem Fall nicht.<\/p>\n

(3) Das Mitbringen von Dosen, Glasflaschen, Drogen und Waffen aller Art ist verboten.<\/p>\n

(4) Bei Konzerten kann es in unmittelbarer N\u00e4he der Lautsprecherboxen und der B\u00fchne zu H\u00f6rsch\u00e4den kommen. Die Kunden haben ausreichend Abstand zu halten und ggfs. geeigneten Ohrschutz zu tragen.<\/p>\n

\u00a79\u00a0Gew\u00e4hrleistung, Sachm\u00e4ngel<\/strong><\/p>\n

(1) Bei M\u00e4ngeln der gelieferten Waren oder der Leistungen stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.<\/p>\n

(2) Die Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, M\u00e4ngeln oder sonstigen Pflichtverletzungen ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.<\/p>\n

(3) Die Haftung ist im Falle einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.<\/p>\n

(4) Die vorstehenden Haftungsausschl\u00fcsse und -beschr\u00e4nkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen der Oldenbora GmbH.<\/p>\n

(5) Die Einschr\u00e4nkungen dieses \u00a7 9 gelten nicht f\u00fcr die Haftung wegen vors\u00e4tzlichen Verhaltens, f\u00fcr garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/p>\n

\u00a710\u00a0Bild- und Tonrechte<\/strong><\/p>\n

Der Veranstalter wird w\u00e4hrend der Veranstaltung Bild-, Ton- und Videoaufnahmen fertigen und f\u00fcr eigene werbliche Zwecke verwenden. Die Kunden willigen mit dem Erwerb der Eintrittskarten in die Verwendung seines Bildes und seiner Stimme f\u00fcr Fotografien, Video- und Tonaufnahmen, Live-\u00dcbertragungen, die vom Veranstalter oder seinen Beauftragten w\u00e4hrend der Veranstaltung erstellt werden, ein.<\/p>\n

\u00a711 Schlussbestimmungen<\/strong><\/p>\n

(1) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand f\u00fcr alle etwaigen Streitigkeiten aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung zwischen der Oldenbora GmbH Oldenburg.<\/p>\n

(2) Die Beziehungen zwischen dem Hersteller und dem Auftraggeber unterliegen ausschlie\u00dflich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das \u00dcbereinkommen der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.<\/p>\n

(3) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Lieferbedingungen Regelungsl\u00fccken enthalten, gelten zur Ausf\u00fcllung dieser L\u00fccken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart h\u00e4tten, wenn sie die Regelungsl\u00fccke gekannt h\u00e4tten.<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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