§1 Geltung

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprochen wird. Selbst wenn auf ein Schreiben Bezug genommen wird, das Geschäftsbedingungen des Vertragspartners oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Alle Angebote in Prospekten, Anzeigen und anderen Werbematerialien sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann der Hersteller innerhalb von vierzehn Tagen

(2) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des Herstellers nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.

§3 Leistungsänderungen

(1) Änderungen der Leistungen bleiben vorbehalten. Insbesondere hat Oldenbora GmbH das Recht, Veranstaltungen zu ändern oder abzusagen, wenn dies aufgrund ordnungsrechtlicher Anordnungen, höherer Gewalt oder zur Gewährleistung der Sicherheit der Kunden erforderlich ist. Bei Änderungen oder Beendigungen von Veranstaltungen nach Beginn der Veranstaltungen besteht keine Recht der Kunden auf Erstattung der Eintrittsgelder.

(2) Bei Veranstaltungen können sich Veränderungen bei der Reihenfolge oder der Teilnahme von Künstlern, Musikern und DJs (Lineup) ergeben. Der Veranstaltung bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstler um einen entsprechenden Ersatz. Die Änderungen werden durch den Veranstalter unverzüglich auf der Homepage bekannt gegeben. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder den Rücktritt vom Vertrag besteht für die Kunden nicht, es sei denn, die Änderungen im Lineup sind durch den Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten.

§4 Absage, Abbruch von Veranstaltung, Verspätung

(1) Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt, solange der Veranstalter die Umstände des Wetters verantworten kann. Sollten durch die Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, kann die Veranstaltung abgesagt – oder nach Beginn -  abgebrochen werden.

(2) Sollte die Veranstaltung noch vor Beginn der Veranstaltung ohne Bekanntgabe eines Ersatztermins abgesagt werden, so haben die Kunden einen Anspruch auf die Erstattung des Ticketpreises. Eine Erstattung wird nur gegen Vorlage der unbeschädigten und nicht entwerteten Eintrittskarten.

(3) Sollte die Veranstaltung nach Beginn aus Gründen höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Anordnung beendet werden müssen, besteht für die Kunden kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises, es sein denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

(4) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen, soweit die Durchführung unmöglich oder unzumutbar und zugleich die Verlegung für den Kunden zumutbar ist.

§5 Parkplatz

Soweit den Kunden durch den Veranstalter Parkraum gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, vermietet der Veranstalter die reine Parkfläche. Weitere Leistungen, insbesondere die Bewachung des Parkraums oder die Verwahrung der Fahrzeuge sind hiermit nicht verbunden.

§6 Preise und Zahlung

(1) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer mit ein.

(2) Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bar ohne jeden Abzug frei Zahlungsstelle zu leisten.

(3) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

(4) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

§7 Zahlungen während der Veranstaltung

(1)Zahlungen auf dem Veranstaltungsgelände für Getränke und Merchandise-Artikel können nur mit Wertmarken bzw. Wertchips vorgenommen werden. Diese können an den gekennzeichneten Wechselstellen erworben werden. Essensangebote werden weiterhin mit Bargeld bezahlt.

(2) Eine Rücknahme von nicht verbrauchten Wertmarken bzw. Wertchips gegen Erstattung des entsprechenden Wertes erfolgt nicht.

§8 Pflichten der Kunden

(1) Der Erwerb der Karten zum Widerverkauf ist untersagt.

(2) Den Weisungen der Ordnungskräfte auf dem Veranstaltungsgelände einschließlich der Parkplätze ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen droht der Verweis vom Veranstaltungsort. Eine Erstattung der Eintrittsgelder erfolgt in diesem Fall nicht.

(3) Das Mitbringen von Dosen, Glasflaschen, Drogen und Waffen aller Art ist verboten.

(4) Bei Konzerten kann es in unmittelbarer Nähe der Lautsprecherboxen und der Bühne zu Hörschäden kommen. Die Kunden haben ausreichend Abstand zu halten und ggfs. geeigneten Ohrschutz zu tragen.

§9 Gewährleistung, Sachmängel

(1) Bei Mängeln der gelieferten Waren oder der Leistungen stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.

(2) Die Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

(4) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Oldenbora GmbH.

(5) Die Einschränkungen dieses § 9 gelten nicht für die Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

§10 Bild- und Tonrechte

Der Veranstalter wird während der Veranstaltung Bild-, Ton- und Videoaufnahmen fertigen und für eigene werbliche Zwecke verwenden. Die Kunden willigen mit dem Erwerb der Eintrittskarten in die Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Video- und Tonaufnahmen, Live-Übertragungen, die vom Veranstalter oder seinen Beauftragten während der Veranstaltung erstellt werden, ein.

§11 Schlussbestimmungen

(1) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Oldenbora GmbH Oldenburg.

(2) Die Beziehungen zwischen dem Hersteller und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.

(3) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Lieferbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.